Grundlage für die Tätigkeit des Personalrates als gesetzliche Interessenvertretung ist das PersVG Berlin, in dem neben den konkreten Beteiligungsrechten auch die allgemeinen Aufgaben des Personalrates sowie seine Wahl geregelt sind.
Der Personalrat wird durch seine Wahl durch die Dienstkräfte legitimiert, deren Anliegen und Interessen auf kollektiver Ebene gegenüber der Dienststellenleitung zu vertreten.
Grundlage der Zusammenarbeit des Personalrat und der Dienststellenleitung ist das Gebot der „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ (§ 2 (1) PersVG Berlin).
Grundaufgabe des Personalrates ist es, darüber zu wachen (§ 71 (2) PersVG Berlin), dass alle Dienstkräfte nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede unterschiedliche Behandlung wegen Geschlecht, sexueller Identität, Abstammung, Religion , Nationalität, Herkunft, die freiheitlich demokratische Grundordnung bejahender politischer oder gewerkschaftlicher Betätigung oder Einstellung unterbleibt.
Aufgaben des Personalrats |
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Wichtige Themen
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Instrumente der Arbeit des Personalrats
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Beantragen von Maßnahmen
Wahrung von Rechten und Chancengleichheit
- die Durchführung der für die Dienstkräfte geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen
- die Herbeiführung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- die Erstellung und Durchführung von Frauenförderplänen
zu überwachen.
Unterstützung bei Anregungen und Beschwerden
Fördern
- der Eingliederung und beruflichen Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen
- der Eingliederung ausländischer Dienstkräfte in die Dienststelle
- der Belange der jugendlichen und auszubildenden Dienstkräfte durch enge Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- der Akzeptanz gegenüber Menschen unterschiedlicher sexueller Identität
Mitbestimmungsangelegenheiten (§ 85 bis 89 PersVG Berlin)
- Einstellung,
- nicht nur vorübergehender Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit,
- Gewährung von Leistungs- und Funktionszulagen,
- Höher- oder Herabgruppierungen
- Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus,
- Kündigung.
in Angelegenheiten der Beamten z. B. bei:
- Einstellung,
- Verlängerung der Probezeit,
- Beförderung und gleichstehender Verleihung eines anderen Amtes
- Laufbahnwechsel und Wechsel des Laufbahnzweiges
- nicht nur vorübergehender Übertragung einer höher oder niedriger bewerteten Tätigkeit
- Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
- vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand ohne eigenen Antrag, soweit der Beamte der Mitbestimmung des Personalrates nicht widerspricht,
- Entlassung von Beamten auf Probe oder auf Widerruf ohne eigenen Antrag,
- Rücknahme der Ernennung eines Beamten