Praktische Umsetzung in Deutschland
Die Diskussionen um die Auswirkungen des Nagoya-Protokolls auf Wissenschaft und Industrie in Deutschland sind in vollem Gange. Viele Fragen zur praktischen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sind nach wie vor offen. Es ist ein erhöhter bürokratischer Aufwand zu befürchten – nicht nur für Wirtschaftsunternehmen, sondern vor allem auch für Grundlagenforscher und wissenschaftliche Sammlungen. Anfang März 2016 fand daher am Botanischen Garten und Botanischen Museum Berlin in Zusammenarbeit mit dem Global Nature Fund und dem Zoologischen Forschungsmuseum Alexander Koenig (beide Bonn) eine Tagung zu diesem Thema statt. Sie gab einen Überblick über den aktuellen Stand der gesetzlichen Regelungen, bot den knapp 120 Teilnehmern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden und Behörden eine Plattform für den Austausch über bestehende Unsicherheiten, Herausforderungen und Lösungsansätze. Die Zusammenfassung der Ergebnisse liegt jetzt vor unter www.bgbm.org/de/abs . Die Veranstaltung war Teil eines Projektes, das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit finanziert wird, um Wege zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls in Deutschland zu fördern.
Botanische Gärten und das Nagoya-Protokoll
Botanische Gärten beherbergen eine Fülle von Pflanzenarten aus aller Welt. Diese sind nicht nur für Wissenschaftler und Pflanzenliebhaber interessant. Auch Wirtschaftsunternehmen haben für die Entwicklung kommerzieller Produkte wie z.B. Arzneimittel, Kosmetik oder Zierpflanzen Interesse an den Sammlungen. Botanische Gärten haben daher bereits 2002 das „International Plant Exchange Network“ (IPEN) ins Leben gerufen. Es regelt in einer Selbstverpflichtung die Nutzung der in Botanischen Gärten befindlichen Pflanzen im Einklang mit der Biodiversitätskonvention. Die berechtigten Interessen der Ursprungsländer dieser Pflanzen werden beachtet. Botanische Gärten des IPEN-Netzwerkes geben deshalb keinerlei Pflanzenmaterial an kommerzielle Nutzer wie Pharmafirmen oder Zierpflanzenzüchter ab, ohne dass sich die jeweiligen Unternehmen vorher mit dem Ursprungsland auf einen Ausgleich der finanziellen Vorteile geeinigt haben.
Dies gilt auch für Pflanzen, die schon weit vor dem Nagoya-Protokoll in die Sammlungen gelangten. Somit tragen die botanischen Gärten effektiv dazu bei, dass die Rechte der Ursprungsländer biologischer Vielfalt gewahrt bleiben – sogenannten Biopiraten wird hier kein Schlupfloch geboten. Auch der Botanische Garten Berlin ist Partner im IPEN-Netzwerk. Durch seine internationalen Partnerschaften mit Institutionen in biodiversitätsreichen Ländern insbesondere in Lateinamerika und Afrika, in deren Rahmen gemeinsam an der Erforschung der Pflanzenvielfalt gearbeitet wird, hilft der Botanische Garten Berlin, Erkenntnisse für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Biodiversität zu erarbeiten. Gemeinsame wissenschaftliche Veröffentlichungen und der Austausch von Doktoranden spielen dabei eine wichtige Rolle. Der Botanische Garten Berlin trägt damit auch direkt zur Umsetzung internationaler Konventionen wie der Konvention über die Biologische Vielfalt oder des Nagoya-Protokolls bei.
Weitere Informationen:
www.bgbm.org/de/abs – Tagungsdokumentation „Genetische Ressourcen, Gesetze & Gute Praxis: Wege zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls in Deutschland“, März 2016, Berlin
www.bgci.org/policy/ipen – Verhaltenskodex des „International Plant Exchange Network“ (IPEN)
Pressekontakt:
Gesche Hohlstein, Botanischer Garten und Botanisches Museum Berlin,
Freie Universität Berlin, Königin-Luise-Str. 6–8, 14195 Berlin
Tel. 030 / 838-50134, E-Mail: g.hohlstein@bgbm.org
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Deutschland ist Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls: auch Botanischer Garten Berlin unterstützt Umsetzung
Pressemitteilung vom 26.04.2016
Dienstag 26. April 2016